Freie Schornsteinfegertätigkeiten

Sie haben die Möglichkeit einen qualifizierten Schornsteinfgerbetrieb mit den Tätigkeiten, die in Ihrem Feuerstättenbescheid aufgeführt sind, zu beauftragen. Die fristgerechte Ausführung der Arbeiten ist dann mit einem Formblatt dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger nachzuweisen.

Bei Tätigkeiten außerhalb meines Kehrbezirkes, fallen zusäzlich zur eigentlichen Tätigkeit,  noch die Kosten für die Anfahrt und das Ausfüllen des Formblattes für den zuständigen Kollegen an.

Dafür haben wir Ihre Fristen immer im Blick! Es kommt zu Ihnen ein ausgebildeter Schornsteinfeger, der alle Tätigkeiten zu ihrer vollsten Zufriedenheit erledigt. Sie heizen mollig warm ein, wir machen den Rest.


Schornsteinreinigung




Abgaswegeuntersuchung/  Immissionsschutzmessung



Feststoffmessung                         Holzkessel /Pelletheizung